Aktuelle Ausbildungsförderungsprogramme
Ausbildungsförderung in Deutschland
Letzte Aktualisierung: 02.01.2024Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Auszug uns bekannter Weiterbildungsförderungen in Deutschland aufzeigen. Diese haben nicht den Anspruch vollständig zu sein und können sich je nach Bundesland sehr stark unterscheiden. Sollten Sie weitere, auch regional begrenzte, Ausbildungsförderungen kennen, nehmen wir diese sehr gerne in dieser Liste mit auf.
Zudem beraten wir Sie gerne über für Sie passende Ausbildungsförderungen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Wölfel unter der Telefonnummer 09526 95 000 60.
Bundesweite gültige Ausbildungsförderungen
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Der Bildungsgutschein | |
Wenn die Bundesagentur für Arbeit feststellt, dass eine Weiterbildung notwendig ist, können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Der Gutschein ist eine Zusage dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung übernimmt. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder drei Jahre beruflich tätig waren. Gefördert werden können Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten und Leistungen zum Lebensunterhalt. Einen Bildungsgutschein können Sie bei der für Sie zuständigen Vertretung der Bundesagentur für Arbeit nach einem Beratungsgespräch erhalten. | ||
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Aufstiegs-BAföG | |
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:
Weitere Informationen unter: https://www.aufstiegs-bafoeg.de |
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Weitere individuelle Ausbildungsförderungen der Länder
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Baden-Württemberg | |
In Baden-Württemberg ist uns aktuell keine individuelle Landesausbildungsförderung für einzelne Teilnehmer bekannt. |
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Bayern | |
In Bayern gab es den Bayerischen Bildungsscheck. Der wurde aber zum 01.08.2022 eingestellt. Eine neue bayerische Ausbildungsförderung für einzelne Teilnehmer ist uns aktuell leider nicht bekannt. |
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Berlin | |
In Berlin ist uns aktuell keine individuelle Landesausbildungsförderung für einzelne Teilnehmer bekannt. | ||
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Brandenburg | |
In Brandenburg gibt es die Möglichkeit Weiterbildungen fördern zulassen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Weiterbildungsmöglichkeiten können Sie unter http://www.wdb-berlin.de einsehen. Eine weitere Fördermöglichkeit ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: Weiterbildung in Unternehmen. Weitere Informationen zu dieser Förderung können Sie hier einsehen. |
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Bremen | |
Der Bremer Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren. Er wird vergeben im Rahmen des Landesprogramms "Weiter mit Bildung und Beratung" und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Mit dem Programm sollen verschiedene Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetriebe bei der Beteiligung an Weiterbildung unterstützt werden:
Mehr unter https://www.labew-bremen.de |
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Hamburg | |
Hamburger Weiterbildungsbonus Es können Weiterbildungen und Qualifizierungen gefördert werden mit einem Wert über 250,- € bei Anbietern, die
Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Mehr unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus |
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Hessen | |
In Hessen ist uns aktuell keine individuelle Landesausbildungsförderung bekannt, die von Unternehmen sinnvoll genutzt werden kann. | ||
Mecklenburg-Vorpommern | ||
Bildungsschecks für Unternehmen Was wird gefördert? Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Wer wird gefördert? Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. In welcher Höhe wird gefördert? Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen - bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 € Welche Bildungsmaßnahmen sind förderfähig? Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss von einer Weiterbildungseinrichtung durchgeführt werden, die über die staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern verfügt. Wo können die Bildungsschecks beantragt werden? Bewilligungsbehörde ist die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner und die Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen auf den Internetseiten der GSA zur Verfügung. Mehr Informationen unter http://www.weiterbildung-mv.de |
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Niedersachsen | ||
In Niedersachsen ist uns aktuell keine individuelle Landesausbildungsförderung für einzelne Teilnehmer bekannt. |
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Nordrhein-Westfalen | |
Der Bildungsscheck Ab 1. Januar 2024 wird der Bildungsscheck NRW nur noch an Einzelpersonen vergeben. Der betriebliche Bildungsscheck wird mit dem 31.12.2023 eingestellt. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Der Zuschuss beträgt 50% zu den Weiterbildungskosten, maximal bis zu 500,00 EUR. Weitere Informationen unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck |
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Rheinland-Pfalz | |
QualiScheck Was wird gefördert? Welche Maßnahmen werden gefördert? Ziel des QualiSchecks ist es, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, mehr Menschen zur Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren und sie dabei finanziell zu unterstützen. Gefördert werden somit berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf nutzen. Bitte beachten Sie: Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben. Welche Kosten werden übernommen? Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie zum Beispiel Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten. Mehr unter http://esf.rlp.de |
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Saarland | |
Kompetenz durch Weiterbildung Was ist unter KdW zu verstehen? KdW ist ein durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr konzipiertes Förderprogramm, das darauf abzielt, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Saarland bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell zu unterstützen. Das Ziel ist es, die Weiterbildungsaktivitäten in den Betrieben zu erhöhen und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftsbereichs zu erhalten bzw. zu erhöhen. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Wer kann eine Förderung durch KdW erhalten? Kleine und mittlere Unternehmen - nach der Definition der EU -, die eine Betriebsstätte im Saarland haben, erhalten nach Antragstellung bei Erfüllung der Förderkriterien einen Zuschuss auf die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen, die von ihren Beschäftigten besucht werden. Dieser Zuschuss kann pro Seminarbesuch bis zu 50 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro, betragen. Für Anträge mit einem Förderbetrag unter 100 Euro wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen kein Zuschuss gewährt. Die Fördervoraussetzungen und -kriterien können den Richtlinien zum Förderprogramm entnommen werden. Mehr unter http://www.saarland.de |
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Sachsen | |
Informationen zur Förderung in Sachsen können unter https://www.sab.sachsen.de einsehen. | ||
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Sachsen-Anhalt | |
In Sachsen-Anhalt gibt es eine Förderungsmöglichkeit für Weiterbildungen bei der sie einen Zuschuss erhalten können von 50% bis 90% der Ausbildungskosten und Prüfungskosten. Minimaler Antragswert 1.000,00 EUR. Maximale Förderhöhe 100.000,00 EUR. Weitere Informationen hierzu können Sie unter http://www.ib-sachsen-anhalt.de einsehen. |
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Schleswig-Holstein | |
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein Alle Beschäftigte, freiberuflich Tätigen, Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende haben die Möglichkeit in Schleswig-Holstein einen Weiterbildungsbonus zu beantragen. Durch den Weiterbildungsbonus werden bis zur Obergrenze von 1.500 Euro bis zu 40 % der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die über die Förderung von 40 % der Kosten hinausgehenden Aufwendungen zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Mehr unter www.ib-sh.de. Oder per Telefon unter der Hotline: 0431 9905-2222 |
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Thüringen | |
In Thüringen gibt es die Möglichkeit Weiterbildungen fördern zulassen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Weiterbildungsmöglichkeiten können Sie unter https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de einsehen. |
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